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Namensnutzung im Konzern
Vor dem Hintergrund zweier wichtiger BFH-Entscheidungen aus dem Jahre 2000 und 2016 zur Nutzung einer Marke im Konzern hat das BMF mit einem Schreiben reagiert. Dabei geht es vordergründig um die Unterscheidung zwischen „bloßer“ Namensnutzung im Konzern und einer möglichen Überlassung von Markenrechten. Hierzu hatte der BFH bereits im Urteil v. klargestellt, dass das Tragen eines Firmennamens grundsätzlich nicht entgeltpflichtigen Rückhalt im Konzern darstellt, eine Entgeltpflicht gleichwohl anzunehmen ist, wenn mit einer überlassenen Marke ein eigenständiger Wert einhergeht. Daneben ergibt sich aber auch das Problem zwischen gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Vereinbarung. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Überblick über das BMF-Schreiben aus 2017 gegeben werden, dass als Reaktion auf das Urteil insb. aus 2016 zu sehen ist. Darüber hinaus wird das BMF-Schreiben anhand wichtiger praktischer Fragestellungen aus der Praxis kritisch analysiert.
Based on two Supreme tax court decisions dating back to 2000 and 2016 that are relating to the use of trademarks within a group of companies, the German Federal Ministry of Finance has issued a letter. In the first place...