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Die „Sache“ bei Bescheidaufhebung nach § 299 BAO
AVR 2023/8
Ein Aufhebungsbescheid iSd § 299 BAO ist grundsätzlich lediglich ein Bescheid kassatorischer Art […]; die Sache des Beschwerdeverfahrens wird bei einem Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO durch den im Antrag geltend gemachten Aufhebungsgrund begrenzt.
Sachverhalt: In einem vorangegangen Verfahren beantragte die mitbeteiligte Partei mit Antrag vom die ersatzlose Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2013 vom gemäß § 299 BAO. Das Finanzamt wies den Aufhebungsantrag mit Bescheid vom ab, die mitbeteiligte Partei erhob Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid. Mit Erkenntnis vom hob das BFG den angefochtenen Bescheid aus einem anderen als dem von der mitbeteiligten Partei vorgebrachten Grund auf und sprach aus: „Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Bescheid vom , mit dem der Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2013 vom gemäß § 299 BAO abgewiesen wurde, wird aufgehoben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 vom wird gemäß § 299 BAO aufgehoben.“
Das Finanzamt erließ in weiterer Folge am einen neuen Einkommensteuerbescheid 2013, gegen welchen die mitbeteiligte Partei im hier gegenständlichen Verfahren Besch...