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Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
, 2023-0.451.130, BMF-AV 2023/75
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Belgien und Österreich iSd Art 4 Abkommen zwischen Österreich und Belgien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von belgischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.