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Whistleblowing (von Steuerdaten) im Spannungsfeld zu nationalem Berufsgeheimnisschutz
Anmerkung zur EGMR-Entscheidung Halet
Erst vor Kurzem hat sich der EuGH in der Rs Orde van Vlaamse Balies ua mit dem Berufsgeheimnisschutz für Rechtsberater im Allgemeinen und jenem für Rechtsanwälte im Besonderen auseinandergesetzt. Dabei stellte die Große Kammer ausdrücklich fest, dass das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 7 GRC nicht bloß die Verteidigungstätigkeit als solche, sondern auch die Rechtsberatung, „und zwar sowohl im Hinblick auf ihren Inhalt als auch im Hinblick auf ihre Existenz“, schützt. Mitgliedstaatliche oder unionale Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung der Rechtsberatung führen, indem sie zB den Rechtsberater zur Offenlegung bestimmter klientenbezogener Informationen gegenüber Behörden oder anderen Dritten verpflichten, können demnach grundrechtswidrig sein; damit hat der EuGH den grundrechtlichen Berufsgeheimnisschutz für Rechtsberater innerhalb der Union im Ergebnis deutlich gestärkt. Nur rund zwei Monate nach dem wohl für viele überraschenden und wegweisenden Urteil des EuGH veröffentlichte der EGMR – ebenso in Formation der Großen Kammer – seine Entscheidung in der Rs Halet. In dem medial stark begleiteten Fall, der Teil des im Jahr 2014 stattgefundenen LuxLeak-St...