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GesRZ 4, August 2022, Seite 170

OGH-Entscheidung zur Commerzialbank Mattersburg

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom , 1 Ob 91/22x, über die Amtshaftung für Anlegerschäden iZm den von der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg betroffenen Bankkunden erkannt. Wie in dieser Rubrik berichtet wurde, beurteilte der VfGH bereits im Erkenntnis vom , G 224/2021 ua, die Regelung des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG, wonach der Bund nicht für Schäden der Kunden einer insolventen Bank haftet, als verfassungskonform. Eine Amtshaftung bestehe vielmehr nur für solche Schäden, welche die FMA den von ihr beaufsichtigten Rechtsträgern unmittelbar zufügt.

Die Entscheidung des OGH vom Juli 2022 geht inhaltlich in dieselbe Richtung. Die Kläger begehrten Ersatz für den Verlust ihrer Einlagen bei der insolventen Commerzialbank S. 171 Mattersburg. Hätten die zuständigen Organe die gebotenen bankaufsichts- und revisionsrechtlichen Maßnahmen gesetzt, so das Begehren, wären die Malversationen in der Bank bereits früher erkannt worden, die Kläger hätten kein Geld bei der Bank eingelegt und in der Folge keinen Schaden erlitten. Der OGH hob in seiner Entscheidung die Bedeutung des Schutzzwecks der Amtshaftungsnorm für die Beurteilung des Vorliegens einer Haftung hervor. Sowohl der G...

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