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PV-Info 1, Jänner 2023, Seite 27

Österreich – Schweiz: Zurechenbarkeit bei öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten im Homeoffice

Stefan Schuster

Einen besonderen Fall in Verbindung mit Homeoffice hatte der VwGH (, Ra 2021/13/0042) zu beurteilen. Ein Schweizer Richter erbrachte seine richterliche Tätigkeit zu einem großen Teil in seinem Homeoffice in Österreich. Über die Frage, in welchem Staat das Besteuerungsrecht ausgeübt und wie Doppelbesteuerung vermieden werden soll, entbrannte ein Streit, den das Höchstgericht zu entscheiden hatte.

Ein Schweizer Richter mit steuerrechtlicher Ansässigkeit in Österreich arbeitete überwiegendinÖsterreich im Homeoffice. Mit den bekämpften Bescheiden für die Jahre 2007 bis 2011 wurden die deklarierten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit der vollen österreichischen Besteuerung unterworfen.

Der Steuerpflichtige führte in seinem erhobenen Rechtsmittel aus, dass seine Einkünfte, die er in der Schweiz aus seiner Tätigkeit erzielte, der Besteuerung in der Schweiz unterlagen. Die schweizerische Steuer sei in Österreich anzurechnen. Die in Österreich aus der richterlichen Tätigkeit erzielten Einkünfte seien in Österreich von der Besteuerung, unter Anwendung des Progressionsvorbehalts, freizustellen.

Erkenntnis des BFG

Das BFG führte aus, dass hier nichtselbständige Einkünfte aus öffentlichen Ka...

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