Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitraum der Ausübung einer Erwerbstätigkeit entscheidend für Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld
Dass Entscheidungen zum Kinderbetreuungsgeld nach wie vor boomen, hängt wohl auch von den ständigen Änderungen im Gesetzeswortlaut ab. Sozialversicherungsträger sehen sich aufgrund dieser Änderungen veranlasst, Eltern ständig mit neuen Verfahren bis zum OGH zu treiben, um sich dort wieder einmal eine Abfuhr zu holen. So hat der OGH nunmehr klargestellt, dass für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte auszugehen ist, sondern vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit ( 9 ObS 144/19b).
Sachverhalt
Der Kläger, ein selbständiger Arzt, bezog anlässlich der Geburt seines Sohnes am einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld vom 28. 6. bis . Am erhielt er für Leistungen, die er vor dem Bezugszeitraum erbracht hatte, ein Honorar von 6.875,65 € ausbezahlt. Die SVA forderte daraufhin das bezogene einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 3.279,97 € wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze zurück.
S. 20Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
Während des Bezugs von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld soll der Anspruchsberechtigte keine Erwerbseinkünfte beziehen, wobei sich ein Gesamtbetrag an maßg...