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Papamonat trotz Aufenthalts der Mutter in Klinik
Voraussetzung für den Papamonat ist auch, dass Vater, Kind und der andere Elternteil „in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben“. Etwas voreilig versagte die ÖGK einem Vater den Familienzeitbonus, da die Mutter während dieser Zeit überwiegend stationär betreut werden musste. Für den OGH besteht durch das Fehlen einer Ausnahmeregelung für Fälle wie diesen eine verdeckte Gesetzeslücke. Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor ( 10 ObS 147/19v).
Sachverhalt
Die Tochter des Klägers und seiner Lebensgefährtin wurde am geboren. Kind und Mutter verließen die Klinik am und wohnten dann an der bereits zuvor vom Kläger mit seiner Lebensgefährtin gemeinsamen bewohnten Wohnadresse. Aufgrund einer durch die Geburt ausgelösten bipolaren Störung musste die Mutter ab mit Unterbrechungen in stationäre Behandlung. Der Kläger trat daraufhin den Papamonat bereits früher, nämlich von 8. 10. bis an. Er kümmerte sich intensiv und ausschließlich um seine Familie,...