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PV-Info 9, September 2020, Seite 14

News kurz notiert

Kostenersatz für COVID-Tests

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen COVID-Test des Arbeitnehmers, ist dies nach § 3 Abs 1 Z 13 EStG als steuerfrei anzuerkennen (analog zu Impfungen). Hinsichtlich allfälliger Kostentragungen für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.

Ausdehnung der 2. Kurzarbeitsphase

Ausdehnung der zweiten Kurzarbeitsphase bis : Da die dritte Phase der Kurzarbeit (erst) mit beginnen wird (zu den Details siehe Gerhartl, Seite 2 in dieser PV-Info), können Unternehmen, die vor dem den Kurzarbeitszeitraum von sechs Monaten bereits ausgeschöpft haben und weiterhin Kurzarbeit benötigen, den Kurzarbeitszeitraum durch ein Änderungsbegehren ausdehnen. Dazu ist die dafür abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung „Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung“ samt Änderungsbegehren über das eAMS-Konto hochzuladen. Diese Änderungsbegehren können auch rückwirkend gestellt werden, spätestens aber vor Einbringung der letzten Teilabrechnung bzw bis .

Ende der Übergangsphase für Meldepflichtverletzungen

(Endgültiges) Ende der Übergangsphase für Meldepflichtverletzungen mit : Die bei Einführung der mBGM geregelte, immer wieder v...

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