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Änderungen beim Weiterbildungsgeld und der Sonderbetreuungszeit, Einmalzahlung für Arbeitslose
Durch BGBl I 71/2020 und 72/2020, jeweils ausgegeben am , wurden unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für von der COVID-19-Krise betroffene Personen vorgesehen. Diese Änderungen betreffen auch – für Arbeitslose bzw Arbeitnehmer maßgebliche – Regelungen im AlVG, AVRAG und AMSG. Bei der Darstellung werden auch Durchführungsweisungen des BMAFJ berücksichtigt.
Übersicht
Das hier vorgestellte „Paket“ beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen:
Arbeitslose erhalten eine zusätzliche finanzielle Abgeltung in Form einer Einmalzahlung.
Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Corona-Pandemie nicht abschließen können, wird eine Nachholung des Abschlusses erleichtert, indem finanzielle Leistungen, die befristet für diesen Zweck zuerkannt wurden (Fachkräftestipendium, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld), verlängert werden können.
Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit wird auch für den Sommer 2020 eingeräumt.
Einmalzahlung für Arbeitslose
Personen, die infolge der Corona-Pandemie längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe eine Einmalzahlung. So bestimmt § 66 AlVG, dass Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 insgesamt mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (bzw Übe...