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PV-Info 9, September 2020, Seite 2

Eckpunkte der Kurzarbeit ab Oktober 2020

Andreas Gerhartl

Die Sozialpartner haben sich gemeinsam mit der Bundesregierung auf eine Verlängerung der Kurzarbeit über den September 2020 hinaus geeinigt (Phase 3). Die Eckpunkte dieser Einigung werden hier dargestellt.

Beginn und Laufzeit

Die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit (Phase 2) endet mit Ende September 2020. Ab Oktober 2020 beginnt die Phase 3 mit der Laufzeit vom bis . Seitens der Sozialpartner wird betont, dass rechtzeitig geprüft werden wird, ob es danach (also ab ) zu einer weiteren Verlängerung (für bestimmte Branchen) kommt.

Garantiertes Entgelt

Auch in Phase 3 erhalten die Arbeitnehmer weiterhin 80 % bzw 85 % bzw 90 % des Nettolohns vor der Kurzarbeit (garantiertes Entgelt). Lohnerhöhungen aufgrund von KV-Erhöhungen oder Biennalsprüngen werden jedoch (anders als bisher) berücksichtigt (dynamische Betrachtungsweise) und führen daher zu einer Erhöhung des garantierten Entgelts.

Arbeitszeit

In Phase 3 muss die Arbeitszeit zwischen 30 % und 80 % reduziert werden, wobei ein Durchrechnungszeitraum von sechs Monaten gilt. Die Mindestarbeitsarbeitszeit beträgt 30 % (bisher 10 %) und die Höchstarbeitszeit 80 % (bisher 90 %) der Arbeitszeit vor Kurzarbeit. In Sonderfällen kann die Arbeitszeit ...

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