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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Voraussichtliche Werte für 2021
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2021 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2021 beträgt 1,033. Mit dieser wird unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
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Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | € 179 | € 185 |
für laufende Bezüge, monatlich | € 5.370 | € 5.550 |
für Sonderzahlungen, jährlich | € 10.740 | € 11.100 |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | € 6.265 | € 6.475 |
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Geringfügigkeitsgrenze | ab | ab |
Monatlich | € 460,66 | € 475,86 |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich | € 690,99 | € 713,79 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2021 voraussichtlich:
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monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil | Abschlag im TASY |
bis 1.790 € | 0 % | A03 |
über 1.790 € bis 1.953 € | 1 % | A02 |
über 1.953 € bis 2.117 € | 2 % | A01 |
über 2.117 € | 3 % |
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monatliche Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil | Abschlag im TASY |
bis 1.790 € | 0 % | A04 |
über 1... |