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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Regierungsvorlage zum Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 vom mit folgenden Vorhaben:
Rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 % auf 20 % ab : Dies gilt für Veranlagungen ab 2020 sowie für Lohnzahlungen nach Kundmachung der Gesetzesänderung im BGBl. Nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Arbeitgeber soll die Tarifsenkung so rasch wie möglich, spätestens bis Ende September 2020, durch Aufrollung berücksichtigt werden. In Entsprechung dazu werden der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und der SV-Bonus von 300 € auf 400 € pro Jahr erhöht. Demgegenüber wird die Anwendung des Spitzensteuersatzes von 55 % für Einkommensteile über 1 Mio € bis 2025 verlängert.
Nachträglicher Verzicht auf den Familienbonus Plus rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2019: Durch die Möglichkeit, den Antrag auf fabo+ zurückzuziehen, soll es möglich werden, den fabo+ nachträglich jenem Elternteil zukommen zu lassen, bei welchem er sich steuerlich zur Gänze auswirkt. Ein Zurückziehen ist maximal bis fünf Jahre nach Rechtskraft des Bescheides möglich und löst beim anderen Anspruchsberechtigten eine amtswegige Bescheidänderung aus.
Außertourlich...