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PV-Info 11, November 2019, Seite 22

Bereithaltung von Sozialversicherungsdokumenten und Lohnunterlagen

Andreas Gerhartl

Die im LSD-BG verankerte Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen und anderen Dokumenten ist für den Inbound-Einsatz von Arbeitnehmern eine überaus relevante Thematik. Anlässlich der vorstehenden EuGH-Entscheidung werden dazu im Folgenden aktuelle Trends und Tendenzen aus der Rechtsprechung des VwGH dargestellt.

Bereithaltungspflicht

§§ 21 und 22 LSD-BG verpflichten den Arbeitgeber zur Bereithaltung von Meldeunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen und behördlichen Genehmigungen bzw von Lohnunterlagen für nach Österreich zur Arbeitsleistung entsandte Arbeitnehmer. Eine Übertretung dieser Verpflichtung liegt dabei bereits dann vor, wenn nicht sämtliche Unterlagen bereitgehalten werden ().

Diese Verpflichtung bezieht sich allerdings nur auf solche Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits vorliegen können (). Sozialversicherungsunterlagen, die vom Sozialversicherungsträger erst ausgestellt werden müssen, sind daher nicht erfasst (vgl ).

Auch die Übermittlung der Unterlagen an die Abgabenbehörde kurze Zeit nach einer Kontrolle ändert nichts an der Verletzung der Bereithaltu...

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