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Abzugsfähigkeit von ausländischen Krankenversicherungsbeiträgen
Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht sind begrenzt mit den Höchstbeiträgen in der gesetzlichen österreichischen Sozialversicherung als Werbungskosten abzugsfähig ().
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige wurde von seinem Arbeitgeber von Deutschland nach Österreich entsandt und verblieb im Entsendezeitraum im deutschen Sozialversicherungssystem. In seiner Steuererklärung machte er (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von rund 11.500 € unter dem Titel „ausländische Pflichtversicherungsbeiträge“ als Werbungskosten geltend. Das BFG anerkannte diese Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG dem Grunde nach, begrenzte sie allerdings mit den Höchstbeiträgen nach dem ASVG. Gegen diese Begrenzung richtete sich die außerordentliche Revision des Steuerpflichtigen.
Erkenntnis des VwGH
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit e Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören zu den Werbungskosten auch „Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht“. Abzugsfähig sind sie nach § 16 Abs 1 Z 4 lit e Satz 2 EStG aber nur insoweit, als sie „der Höhe nach insgesamt Pflichtbeit...