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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2018
In PV-Info 5/2017 und 6/2017 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.
Allgemeines
Die Kollektivvertragspartner haben sich im vergangenen Jahr auf einen Kollektivvertragsabschluss für zwei Jahre geeinigt. Als Erhöhungsprozentsatz für 2018 wurde sowohl für die Arbeiter als auch für die Angestellten eine Berechnung „Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,5 %“ vereinbart. Da der VPI des entsprechenden Zeitraums (März 2017 bis Februar 2018) 2,1 % beträgt, ergibt dies eine Lohn- und Gehaltserhöhung per um 2,6 %.
Die neuen Lohn- bzw Gehaltstafeln können auf der Internetseite der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich (http://www.bau.or.at) abgerufen werden.
Für die Erhöhung der Ist-Löhne und der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht. Das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Kollektivvertrag für Arbeiter: Taggeld
Die Taggeldsätze wurden gemäß der nachstehenden Tabelle festgesetzt und stehen – sofern die Voraussetzungen gemäß § 9 des Arbeiter-Kollektivvertrages erfüllt sind –...