Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorliegen eines Dienstverhältnisses aus steuerrechtlicher Sicht
Mag. Selma Yildirim ist Fachbereichsleiterin im Finanzamt Innsbruck.
Als Ergebnis einer GPLA wurden vom Finanzamt Haftungs- und Zahlungsbescheide betreffend die Lohnsteuer erlassen und der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und der Zuschlag zu diesem Beitrag bescheidmäßig festgesetzt. Aus dem Bericht über die Außenprüfung ist dazu zu entnehmen, dass zwei Personen, welche die Haftungs- und Abgabenpflichtige als Werkvertragsnehmerinnen beschäftigte, zu dieser in Dienstverhältnissen gestanden sind (; ordentliche Revision nicht zugelassen).
Sachverhalt
Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte fest, dass die Beschwerdeführerin seit vielen Jahren eine wirtschaftliche Tätigkeit im Dienstleistungsbereich betreibt. In den Räumlichkeiten ihres Betriebs waren ab einem bestimmten Zeitpunkt auch andere Personen tätig, wobei diese – mit Ausnahme der Tochter der Beschwerdeführerin – als „Selbständige“ betrachtet worden sind. Das BFG hatte nun darüber zu entscheiden, ob Tätigkeiten, die auf Basis von als „Werkvertrag“ bezeichneten Vereinbarungen ausgeführt wurden, in steuerlicher Betrachtung als im Dienstverhältnis erbracht zu beurteilen sind.
Das BFG führte vorweg aus, dass es für die Klärung der Frage nach dem B...