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Kostenlose Kontoführung bei Bankbediensteten auch steuerlich kein Sachbezug
Roman Fragner, MPA, ist Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF.
Nachdem der VwGH im Erkenntnis vom , 2012/08/0164, die Beitragspflicht verneint hat, hat er im Erkenntnis vom , 2010/13/0196, nunmehr auch zur steuerlichen Behandlung Stellung bezogen.
Sachverhalt
Mitarbeiter (auch pensionierte) eines Bankinstituts mussten für ihre „bankeigenen“ Konten (Girokonto, Baukonto usw) für Kontoführung, Bankomatkarte, Kreditkarte (bei einem jährlichen Kartenumsatz von mindestens € 1.000,–), Barein- und Auszahlungen am Schalter, elektronisches Banking und Auszugsversand kein Nutzungsentgelt bezahlen. Im Rahmen einer GPLA wurde dies pro Person mit jährlich € 72,– als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis eingestuft.
Argumentation des Bankinstituts gegen einen Sachbezug
Von einer Reihe von Banken würden schon seit einigen Jahren Kunden kostenlose bzw erheblich preisreduzierte Gehaltskonten angeboten. Auch im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs wäre es für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken am Verbrauchsort ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen. Ferner hätten zahlreiche Privatpersonen, die in keinem Dienstverhältnis zur Bank gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt (zirka 24 % der Kunden). Schon allein aus diesem...