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Verjährung bei falscher oder unterlassener Anmeldung
2012/08/0300
Sachverhalt
Bei einer Beschäftigungskontrolle durch das Finanzamt wurde am eine rumänische Staatsangehörige in einem Möbelhaus bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Sie gab an, dass sie seit für die Firma arbeite und seit eine Gewerbeberechtigung für Reinigungsarbeiten habe. Es wurde festgestellt, dass sie im Zeitraum vom 12. bis zum als Arbeiterin zur Sozialversicherung angemeldet war, im Anschluss daran war sie als selbständige Reinigungskraft für das Unternehmen tätig. Für die Behörde lag keine selbständige Beschäftigung vor, sie verhängte daher für eine Beschäftigung im ...