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KV-Handelsangestellte – Gehälter 2014 und 2015
Wirksamkeit ab :
garantiertes Mindestgrundgehalt von € 1.450,– (auf Vollzeitbasis);
Erhöhung der Mindestgehälter bis € 1.850,– um 2,55 %, darüber um 2,5 %;
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Fixbeträge: 1. Lehrjahr (LJ):
+ € 14,–, 2. LJ: + € 20,–, 3. LJ: + € 30,– , 4. LJ: + € 26,– ;Erhöhung der Ist-Gehälter: Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen.
Wirksamkeit ab :
garantiertes Mindestgrundgehalt von € 1.500,– (auf Vollzeitbasis);
Erhöhung der Mindestgehälter um den Verbraucherpreisindex plus 0,4 %;
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um die gleichen Fixbeträge wie 2014;
Erhöhung der Ist-Gehälter: Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen.
Rahmenrechtliche Änderungen:
Klarstellungen zu Gehaltserhöhungen aufgrund KV-Erhöhungen während Karenz.