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Urlaubsersatzleistung bei fallweiser Beschäftigung
Der OGH hatte die Grundsatzfrage zu entscheiden, wie bei Dienstverhältnissen von fallweisen Beschäftigten die Frage des Urlaubsanspruchs und damit des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung zu lösen ist. Mit Bezug auf den Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe spricht sich der OGH in dieser vielschichtigen Entscheidung generell für den Anspruch fallweiser Beschäftigter auf Urlaub bzw Urlaubsersatzleistung aus ().
Sachverhalt
Die Klägerin war im Zeitraum von ca eineinhalb Jahren an 44 Tagen beim Beklagten fallweise iSd § 471b ASVG beschäftigt. Auf das Beschäftigungsverhältnis gelangte der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung. Dieser sieht für fallweise Beschäftigung einen Mindestlohn von 120 % des sonst gültigen Mindestsatzes vor. Die Klägerin begehrte die Zahlung einer Urlaubsersatzleistung pro geleistetem Arbeitstag. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht folgte der Rechtsansicht der Beklagten.
Entscheidung des OGH
Der OGH betrachtete die Entscheidung des Berufungsgerichts als korrekturbedürftig. In seiner Begründung ging der OGH sowohl auf grundsätzliche Fragen als auch auf die Besonderheiten des Koll...