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Die steuerrechtliche Behandlung von Sachbezügen bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit betrieblichen Einkünften
Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer erzielen aus ihrer Tätigkeit betriebliche Einkünfte. Fließen ihnen Sachbezüge zu, sind daher andere steuerrechtliche Grundsätze als bei Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu beachten.
S. 15Allgemeines
Geschäftsführer einer GmbH mit einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft, dh mit einer Beteiligung von mehr als 25 %, erzielen aus ihrer Geschäftsführertätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG. Der Geschäftsführer hat selbst für die Versteuerung seiner Einkünfte Sorge zu tragen, sodass im Rahmen der Lohnverrechnung kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt nach den allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätzen der Gewinnermittlung bei betrieblichen Einkünften. Der Geschäftsführer erzielt mit den von der Gesellschaft gewährten Vergütungen Betriebseinnahmen und kann Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführertätigkeit entstehen, als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei besteht die Möglichkeit einer pauschalen Geltendmachung von Betriebsausgaben iHv 6 % der Umsätze (§ 17 Abs 1 EStG).
Zu den Betriebseinnahmen eines wesentlich beteiligten Gesellsch...