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Grenzgänger, Ruhegehälter, Ausfallshonorare – aktuelle DBA-rechtliche Streitfragen
Gastbeitrag von Mag. Claudia Grabner
In seinen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Italien und Liechtenstein hat Österreich eine Grenzgängerregelung verankert. Im Folgenden soll diese Regelung – anhand einer aktuellen Anfragebeantwortung des BMF zum DBA Deutschland (EAS 3321 vom ) – dargestellt und erläutert werden. Zudem widmet sich dieser Beitrag anhand der Entscheidung des /W-12, und einiger Anfragebeantwortungen des BMF der Behandlung von Ruhegehältern im DBA-Recht. Abschließend wird die Frage erörtert, welchem Staat das Besteuerungsrecht an Ausfallshonoraren ausländischer Künstler zukommt.
In seinen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Italien und Liechtenstein hat Österreich eine Grenzgängerregelung verankert. Im Folgenden soll diese Regelung – anhand einer aktuellen Anfragebeantwortung des BMF zum DBA Deutschland (EAS 3321 vom ) – dargestellt und erläutert werden. Zudem widmet sich dieser Beitrag anhand der Entscheidung des /W-12, und einiger Anfragebeantwortungen des BMF der Behandlung von Ruhegehältern im DBA-Recht. Abschließend wird die Frage erörtert, welchem Staat das Besteuerungsrecht an Ausfallshonoraren ausländischer Künstler zukommt.