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Neues Sozialversicherungsabkommen mit Moldau tritt mit 1. 12. 2012 in Kraft
Das neue SoSi-Abkommen (BGBl III 2012/174, ausgegeben am ) sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Rechtsgrundlage für die weiteren Beziehungen zwischen Österreich und Moldau im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Entsenderegelung für 24 Monate, dh, für den Zeitraum von 24 Monaten unterliegen entsendete Dienstnehmer weiterhin den Rechtsvorschriften des Entsendestaates (Art 7 des Abkommens); darüber hinaus kann allenfalls auf gemeinsamen Antrag von Dienstgeber und Dienstnehmer eine Ausnahme vereinbart werden (Art 9 des Abkommens).