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Liebe Leserinnen und Leser,
//startklar. Vor Kurzem, am , gab das EU-Parlament grünes Licht für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Bei 358 zu 261 Stimmen (und mehreren Enthaltungen) votierte die Mehrheit der Abgeordneten für die Beibehaltung der Berichtsstandards, was den Weg ebnete für die endgültige Annahme. Die EU hat sich für einheitliche europäische Nachhaltigkeitsstandards entschieden; damit endet die Flexibilität für Unternehmen, auf andere internationale Rahmenwerke Bezug zu nehmen. Hierüber haben wir in der IRZ in verschiedensten Fachbeiträgen berichtet. Christian Herold, Gregor Grottel und Lukas Klein zeigen nun aus dem Blickwinkel der Wesentlichkeitsanalyse die Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen sowie erste Erkenntnisse aus der Praxis. Mit 86 Disclosure Requirements, die bis zu 1.144 quantitative und qualitative Einzelinformationen nach sich ziehen können, wird die Frage, welche der themenbezogenen Standards ein Unternehmen anwenden muss – also welcher Berichtsumfang tatsächlich entsteht –, von entscheidender praktischer Bedeutung und davon abhängig, welche Aspekte und Themen als wesentlich erachtet werden. Wie das Konzept der Wesentlichkeit definie...