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IRZ 10, Oktober 2023, Seite 409

Beendigung des Cash-Flow-Hedge-Accounting bei Veräußerung eines Tochterunternehmens

Der Fall – die Lösung

Martin Schmidt

Die Sicherung von Zahlungsströmen aus erwarteten Transaktionen und die Abbildung der Sicherung im Wege des Cash-Flow-Hedge-Accounting ist häufig geübte betriebliche Praxis. Aber wie ist vorzugehen, wenn das Tochterunternehmen, bei dem die erwarteten Zahlungsströme anfallen, vorher veräußert wird?

1. Sachverhalt

Die Eltern AG beherrscht die Kind AG. Das Tagesgeschäft der Kind AG führt immer wieder zu erwarteten Transaktionen (noch nicht fest zugesagte, aber voraussichtlich eintretende Geschäftsvorfälle). Diese Transaktionen führen zu risikobehafteten (unsicheren) Zahlungsströmen, beispielsweise weil die Zahlungsströme einem Währungs- oder Preisrisiko unterliegen. Wie in der betrieblichen Praxis üblich, wird das Risikomanagement für den Konzern zentral bei der Eltern AG verantwortet; Vertragspartei der erworbenen Sicherungsgeschäfte ist daher nicht die Kind AG, sondern die Eltern AG, auch wenn die durch dieses Sicherungsgeschäft gesicherten Zahlungsströme durch erwartete Transaktionen entstehen, bei denen die Kind AG Vertragspartei ist. Die Eltern AG bildet die Sicherungen für erwartete Transaktionen gem. IFRS 9.6.5.2 (b) als Cash-Flow-Hedge ab.

Die Abbildung stellt den Sachverhalt dar ...

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