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Besonderheiten im Rahmen des Impairmenttests bei Goodwill und gemeinschaftlichen Vermögenswerten (corporate assets) – Allokation von Wertminderungsaufwendungen
Der Fall – die Lösung
1. Der Fall
Die X AG realisiert sämtliche Cashflows aus drei Geschäftsbereichen, welche auch cash generating units (CGUs) nach IAS 36.6 darstellen. Diese CGUs gelten jedoch nicht als Geschäftssegmente gem. IFRS 8.5 (weswegen die X AG als ein Einsegmentunternehmen anzusehen ist). Darüber hinaus verfügt die X AG über ein Forschungszentrum (corporate asset), welches gleichzeitig an Forschungsprojekten für sämtliche Geschäftsbereiche der X AG arbeitet und daher nicht auf vernünftiger und stetiger Basis den CGUs zuordenbar ist. Weiters wurde im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ein Goodwill i.H.v. 400 identifiziert. Der festgestellte Goodwill bezieht sich zwar auf alle drei CGUs der X AG, kann diesen jedoch nicht eindeutig zugeordnet werden, weswegen dieser lediglich auf Ebene des Gesamtunternehmens überwacht wird (vgl. Abb. 1).
Zum 31.12.X1 muss aufgrund veränderter Marktbedingungen, welche sämtliche Geschäftsbereiche der X AG in nachteiliger Weise betreffen, ein Impairmenttest durchgeführt werden. Die bereits ermittelten Buchwerte und erzielbaren Beträge stellen sich, wie in Tab. 1 gezeigt, dar.
Abb. 1: Ausgangssituation zum Fall
Tab. 1: Buchwerte und erzielbarer Betrag