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IRZ 4, April 2014, Seite 155

Forbearance-Definition der EBA im Kontext von IAS 39 und IFRS 9

Judith Gehrer, Joachim Krakuhn und Nicolas Sanglard

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) fordert mit der Einführung des financial reporting (FINREP) ab dem Meldestichtag zum u.a. auch umfangreiche Angaben zu Forbearance-Maßnahmen. Diese betreffen Zugeständnisse einer Bank an ihre Kreditnehmer auf Grund finanzieller Schwierigkeiten. Die Autoren beschäftigen sich im vorliegenden Beitrag mit der Begriffsdefinition nach dem finalen Entwurf der EBA und erläutern diese anhand von Praxishinweisen. Anschließend werden die bilanziellen Konsequenzen solcher Forbearance-Maßnahmen nach IAS 39 und IFRS 9 dargestellt. Dabei ist das Forbearance-Volumen eine neu definierte Größe, die bisher weder in der Rechnungslegung noch im Aufsichtsrecht vorkommt.

1. Einleitung

Die globale Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 bis 2010 und die anschließende Staatsschuldenkrise in Europa führten zu einer Verschlechterung der Bonität vieler Kreditnehmer. Diese Entwicklung spiegelte sich in einer erhöhten Kreditrisikovorsorge in den Bankbilanzen wider. Die EBA sieht infolgedessen die Notwendigkeit einer umfangreicheren Offenlegung der Kreditrisiken von Banken.

Am hat die EBA vor diesem Hintergrund den finalen Entwurf der Impl...

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