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IRZ 4, April 2014, Seite 149

Nach dem BilMoG: Annäherung an die IFRS im Bereich selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der Bilanzierungspraxis innovativer Unternehmen?

Fall der biotechnologischen Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Irina Duscher

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können seit dem BilMoG als Aktivposten in die HGB-Bilanz aufgenommen werden. Als Motiv dieser Veränderung wurde vom Gesetzgeber u.a. die Annäherung an die IFRS-Regelungen genannt. Im Fokus dieses Beitrags steht die Untersuchung der Bilanzierungspraxis für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände bei innovativen deutschen Unternehmen am Beispiel Biotechnologieunternehmen. Als Ergebnis der Studie zeichnet sich ab, dass die Bilanzierungspraxis dieser Unternehmen von der Bilanzierungspraxis vergleichbarer, nach IFRS bilanzierender Unternehmen nicht abweicht.

Die Studie stellt die erste Bestandsaufnahme der Verbreitung des neuen Bilanzierungswahlrechts in der Praxis der in erster Linie betroffenen Unternehmen dar und liefert damit eine wertvolle Grundlage für den Vergleich der eigenen Bilanzierungspraxis mit dem Vorgehen anderer relevanter Unternehmen.

1. Einleitung

Die gesetzlichen Rechnungslegungsregelungen des deutschen Handelsrechts (HGB), wo seit jeher vorsichtig und gläubigerschutzorientiert bilanziert wurde, erlebten mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in 2010 eine der massivsten Reformen...

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