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GesRZ 4, August 2014, Seite 207

Änderung von BWG, BörseG, E-Geldgesetz 2010, FKG, FMABG, InvFG 2011, WAG 2007, ZaDiG und ZGVG

Am hat der Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden, beschlossen (55/BNR 25. GP).

Die Verordnung (EU) Nr 1024/2013 hat der Europäischen Zentralbank (EZB) bestimmte Aufgaben iZm der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen. Die EZB wird ab dem diese Aufgaben im Rahmen eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrnehmen. Der Aufsichtsmechanismus besteht aus der EZB, den jeweiligen nationalen, für die Aufsicht über Kreditinstitute zuständigen Behörden und jenen Notenbanken, denen Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht übertragen wurden. In Österreich werden die FMA und die OeNB am gemeinsamen Aufsichtsmechanismus teilnehmen.

Ein Hauptgesichtspunkt des vorliegenden Bundesgesetzes ist es, durch die Implementierung von Begleitmaßnahmen auf nationaler Ebene einen reibungslosen Übergang der Aufsichtszuständigkeiten gem der Verordnung (EU) Nr 1024/2013 zu unterstützen. Diese Begleitmaßnahmen betreffen im ...

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