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Einlagenrückgewähr bei Übernahme einer GmbH & Co KG
1. Übernimmt die einzige Komplementär-GmbH eine GmbH & Co KG durch Kauf des Kommanditanteils vom einzigen Kommanditisten, so tritt sie in seine Rechtsstellung ein, seine Verpflichtungen gehen auf sie über, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Damit erlöschen sowohl die Ansprüche der GmbH & Co KG als auch der Komplementär-GmbH gegen den Kommanditisten.
2. Hat der Kaufpreis – wie im vorliegenden Fall – nur 1 Euro betragen, hat die Komplementär-GmbH eventuell Belastungen des Kommanditisten ohne adäquate Gegenleistung übernommen und es liegt möglicherweise eine nach § 82 GmbHG verbotene Zuwendung an den Kommanditisten vor.
OLG Wien , 28 R 188/11i