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IRZ 10, Oktober 2013, Seite 377

Weitere Verbesserungen bei den Anhangangaben zum obligatorischen Impairment-Test aufgrund der stetigen Überwachung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)?

Analyse der Quantität der Anhangangaben im DAX für die Jahre 2005 bis 2012

Stefan Müller und Jens Reinke

Eine wesentliche Funktion des Enforcements liegt darin, Verstößen vorzubeugen (Präventionsfunktion). Der Impairment-Test gemäß IAS 36 und die damit verbundenen Angabepflichten sind aktuell – wie auch schon seit vielen Jahren – Prüfungsschwerpunkt der DPR (Wertminderungen von Vermögenswerten inkl. Goodwill). Bereits die empirische Untersuchung der im DAX, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2009 zeigte eine deutliche Verbesserung bei der Quantität der Anhangangaben. Ob und inwieweit eine weitere Verbesserung der Quantität – auch aufgrund des weiterhin bestehenden Prüfungsschwerpunkts der DPR sowie der davon ausgehenden Präventionsfunktion – erreicht werden konnte, wird im nachfolgenden Beitrag im Rahmen einer empirischen Analyse für die zum im DAX gelisteten 30 Unternehmen und deren IFRS-Konzernabschlüsse für die Jahre 2005 bis 2012 untersucht.

1. Einleitung

Seit 2005 überprüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen des Enforcements die Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland. Zum unterliegen insgesamt noch 825 Unternehmen – nach 873 zum und 1249 zum – dem Enforcemen...

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