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IRZ 5, Mai 2013, Seite 173

Ausweis von Ertragsteuerkonsequenzen auf Zahlungen an Inhaber eines Eigenkapitalinstruments: im Eigenkapital oder in der Gesamtergebnisrechnung?

Thomas Senger

1. Sachverhalt

Ein Beispiel für Finanzinstrumente, die als Eigenkapitalinstrumente klassifiziert werden, können Anleihen mit unendlicher Laufzeit sein, deren Zinsen so lange nicht bedient werden müssen, bis der Emittent selbst eine Dividende auf seine Stammaktien zahlt. Die Zinszahlungen auf diese unendliche Anleihe werden dann, ebenso wie die Dividende auf die Stammaktien selbst, unmittelbar im Eigenkapital erfasst.

Zinszahlungen auf solche unendlichen Anleihen werden steuerlich oftmals als abzugsfähige Betriebsausgaben beurteilt. Sofern dies gegeben ist, wurden auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen dieser Zinszahlungen bislang nach IAS 32.35 unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen der Annual Improvements 2011 wurden diese Regelungen gestrichen und durch einen Verweis auf die einschlägigen Regelungen in IAS 12 ersetzt (IAS 32.35A). Die Neuregelungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen.

Das IASB hat im Rahmen der Annual Improvements 2011 nicht klargestellt, ob die Regelungen der IAS 12.52A und 12.52B nur auf Dividenden anzuwenden sind, die aus Ergebnisvorträgen bedient werden, oder ob auch andere Auszahlungen an Anteilseigner durch dies...

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