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Konsequenzen der Zuordnung von Anteilen der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft zum Fremdkapital
Während die von den Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft gehaltenen Anteile handelsrechtlich Eigenkapital darstellen, führen die Abgrenzungsregelungen des IAS 32 oftmals dazu, dass diese Anteile im IFRS-Abschluss dem Fremdkapital zuzuordnen sind. Dies hat Konsequenzen sowohl für die Darstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft als auch für die Bewertung der darin enthaltenen Posten. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten hinsichtlich des Ausweises und der Bewertung der Abschlussposten dar, die sich aus der Klassifizierung der Anteile der Gesellschafter als Fremdkapital ergeben.
1. Problemstellung
Durch die Überarbeitung des IAS 32 (rev. 2008) sind bei einer Vielzahl von Personenhandelsgesellschaften, die zuvor aufgrund der Abgrenzungsregelungen der IFRS über kein Eigenkapital verfügten, nun die Anteile der Gesellschafter dem Eigenkapital zuzuordnen. Nichtsdestotrotz führen insbesondere Klauseln in den Gesellschaftsverträgen regelmäßig dazu, dass die Gesellschaften trotz der Anpassung des IAS 32 weiterhin die Anteile der Gesellschafter als Fremdkapital abbilden müssen. Als Beispiel für solche Regelungen können Vorabdividenden am Liquidationserlös oder unters...