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Änderung der Rechtsprechung zur Präklusivfrist für die Mietzinsüberprüfung
immo aktuell 2023/37
Die in § 16 Abs 8 Satz 3 MRG normierte Verlängerung der Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung mangels eines der Gültigkeitserfordernisse gem § 29 Abs 1 Z 3 MRG nicht durchsetzbar ist.
Sachverhalt: [1] Die Antragstellerin ist die Mieterin, die Antragsgegner sind die Vermieter einer Wohnung.
[2] Mit Antrag vom begehrte die Antragstellerin die Feststellung a.) der Höhe des gesetzlich zulässigen Hauptmietzinses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags vom , b.) der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung im Ausmaß der Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses und c.) des (Gesamt-)Ausmaßes der Überschreitung des vereinbarten Mietzinses im Verhältnis zum gesetzlich zulässigen Mietzins. Zudem begehrte sie, die Antragsgegner zur Rückzahlung der festgestellten Überschreitungsbeträge samt Zinsen zu verpflichten.
[3] Das Erstgericht stellte den gesetzlich zulässigen Hauptmietzins sowie die Tatsache und die Höhe der Überschreitung dieses zulässigen Hauptmietzinses fest. Den Antrag auf Schaffung eines Rückforderungstitels wies es ab.
[4] Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegner Folge und wies den Antrag zur...