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Punktation vs Vorvertrag
Während die Differenzierung zwischen Vorvertrag und Punktation aufgrund verwandter Interessenlagen der Beteiligten für juristische Laien bloß rechtstheoretischer Natur und daher nur bedingt praxisrelevant erscheinen mag, wird bei näherer juristischer Betrachtung klar, welch eklatante Unterschiede diese Institute in den verschiedensten Rechtsbereichen mit sich bringen. Allen voran wird die zivilrechtliche Frage, ob in concreto ein klagbarer Anspruch besteht, bei Vorliegen eines Vorvertrags bzw einer Punktation jeweils unterschiedlich beurteilt. Des Weiteren spielt die Unterscheidung aber auch für die Begründung von Steuerpflichten eine zentrale Rolle. In diesem Beitrag werden daher die unterschiedlichen Kriterien beider Rechtsinstitute näher erörtert und deren Bedeutung anhand ausgewählter Rechtsbereiche dargestellt.
1. Zum Vorvertrag
Ein Vorvertrag iSd § 936 ABGB liegt vor, wenn der Leistungsinhalt nur in der Verpflichtung besteht, künftig einen Vertrag abzuschließen. Leistungsgegenstand eines Vorvertrags ist damit die (bloße) Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Hauptvertrags. Dies führt dazu, dass der Verpflichtete zur vereinbarten Zeit eine entsprechende Offerte des anderen Teils – b...