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Umwidmung – Rechtsanspruch oder Baulandwunsch?
Seit jeher sind Umwidmungen für die direkt Betroffenen oft sehr vorteilhaft, durch die Änderung der Flächenwidmung von Grünland zu Bauland werden teilweise astronomische Vermögen „über Nacht“ geschaffen. Boden stellt kein vermehrbares Gut dar, eine große Nachfrage des Marktes führt also unvermeidbar zu immer weiter steigenden Preisen, da das Angebot nur bedingt ausgeweitet werden kann. Hohe Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit sowie niedrige Ertragszinsen für Finanzanlagen haben in den vergangenen 15 Jahren die Nachfrage nach alternativen Investitionsmöglichkeiten in Grund und Boden stark steigen lassen. In den letzten Jahren sind rund elf Hektar täglich vor allem für Bautätigkeiten, Verkehr und Betriebsflächen beansprucht worden. Flächenverbrauch durch Baulandwidmung beschäftigt nicht nur zunehmend die Raumordnungspolitik der österreichischen Bundesländer, sondern seit Jahrzehnten auch die Höchstgerichte.
1. Raumordnung im Überblick
Die Raumordnung fällt nach der Generalklausel des Art 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern zu, soweit nicht Teile davon in die Zuständigkeit des Bundes bzw der Gemeinden gehören. Diese sind gemäß Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG im eigenen Wirkungsbereich zur Vollziehung der ört...