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EuGH: Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsenotierten Unternehmens vorausgeht, kann eine Insider-Information darstellen, über die die Finanzmärkte informiert werden müssen
Der deutsche BGH hat den EuGH ersucht, den Begriff der „präzisen Information“, der ein Merkmal des Tatbestandes der Insider-Information iSd einschlägigen Richtlinie 2003/6/EG ist, näher zu erläutern.
Der BGH warf insb die Frage auf, ob eine präzise Information bezüglich des Ausscheidens von Herrn Schrempp aus dem Amt des Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG schon vor der Entscheidung des Aufsichtsrats vom bestehen konnte. Am hatte Herr Schrempp nämlich seine Absicht, aus dem Amt zu scheiden, bereits mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erörtert und im Anschluss daran wurden weitere Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands ebenfalls darüber informiert.
Mit seinem Urteil vom , Rs C-19/11, Geltl, antwortet der EuGH, dass bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem ein bestimmter Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes Ereignis herbeigeführt werden soll, nicht nur dieser Umstand oder dieses Ereignis präzise Informationen sein können, sondern auch die mit der Verwirklichung des Umstands oder Ereignisses verknüpften Zwischenschritte dieses Vorgangs.
Ein Zwischenschritt eines zeitlich gestreckten Vorgangs kann nämlich selbst eine Reihe von Umstände...