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Erweiterung des Investitionsfreibetrags auf „klimafreundliche Heizungssysteme“
Weitere Impulse im Bereich der Ökologisierung des Steuerrechts
Der Anwendungsbereich des Investitionsfreibetrags iSd § 11 EStG wurde rückwirkend für nach dem angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter auf die Anschaffung oder Herstellung von klimafreundlichen Heizungsanlagen iZm Gebäuden ausgedehnt. Der österreichische Gesetzgeber setzt damit weitere Impulse im Bereich der Ökologisierung des Steuerrechts.
1. Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Regierungsprogramms 2020 – 2024 ua der Umsetzung klimafreundlicher Maßnahmen verpflichtet. Auf steuerlicher Ebene wurde etwa im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, der Investitionsfreibetrag (IFB) unter Berücksichtigung ökologischer Zielsetzungen in § 11 EStG (wieder) eingeführt. Dieser soll als wirtschaftsfördernde Maßnahme insbesondere auch Anreize für klimafreundliche Investitionen schaffen.
2. Anwendungsbereich des IFB „neu“
Der IFB gemäß § 11 EStG kann von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen betrieblicher Einkünfte für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagenvermögens in Anspruch genommen werden. Er beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter bzw 15 % bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung „dem Be...