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Überlegungen zur Liquiditätserhaltung in der Coronavirus-Krise
Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte haben massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen in Österreich. In dieser Zeit ist es eines der obersten Ziele eines Unternehmens, die Liquidität zu erhalten und Liquiditätsabflüsse weitestgehend zu vermeiden. Das Finanzministerium hat eine Information erlassen, die ua eine gelockerte Praxis bei der Stundung von Abgabenschulden vorschreibt. Auf Basis dieser BMF-Information kann nun für Unternehmen jeder Größe wirtschaftlich eine Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten abgebildet und somit der Abfluss von nicht vereinnahmter Umsatzsteuer vermieden werden.
1. Sachverhalt
Das Unternehmen A betreibt mehrere Fachmarktzentren in Österreich. Diese Fachmarktzentren weisen einen breiten Branchenmix auf, sodass Geschäftslokale sowohl an Betriebe, die aufgrund der gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung schließen mussten, als auch an solche Betriebe, die im Rahmen der Grundversorgung offen bleiben konnten, vermietet sind.
In einem „normalen“ Monat hat A Umsätze von 100.000 € netto erwirtschaftet und 20.000 € an Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Aufgrund der verordneten Einschränkungen sin...