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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 116

Hauptwohnsitzbefreiung: Keine materiell-rechtliche Bedeutung der polizeilichen Meldung

immo aktuell 2019/26

§ 30 Abs 2 EStG

Der Hauptwohnsitzmeldung kommt [iZm der Hauptwohnsitzbefreiung] keine materiell-rechtliche Bedeutung zu […], in Zweifelsfällen kann die polizeiliche An- und Abmeldung aber als Indiz dienen (vgl ).

Sachverhalt: Der Revisionswerber veräußerte im Jänner 2013 eine Liegenschaft des Privatvermögens (Eigentumswohnung) und machte die Hauptwohnsitzbefreiung geltend. Eine Abfrage des Melderegisters ergab, dass eine Meldung an der Liegenschaft als „Hauptwohnsitz“ nur im Zeitraum vom bis und vom bis bestanden hatte. In der Folge schrieb das Finanzamt dem Revisionswerber bescheidmäßig Steuer auf die private Grundstücksveräußerung vor, weil die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung nicht vorgelegen hätten. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid wies das Finanzamt unter Berufung auf die Angaben des Revisionswerbers, dass er sich in der Zeit vom bis aufgrund eines Scheidungsverfahrens nicht in der Wohnung aufgehalten hätte, ab. Das BFG bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Finanzamtes und führte aus, dass die Angaben des Revisionswerbers, er wäre infolge des Scheidungsverfahrens kurzzeitig zu seinem Vater gezogen, ...

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