Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Wohnungserhaltungsanspruch, wenn der Ehepartner nicht mehr Mieter der Wohnung ist
iFamZ 2023/211
Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser nach § 97 ABGB einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere. Der Wohnungserhaltungsanspruch an der Ehewohnung nach § 97 ABGB setzt – wie der Name schon suggeriert – eine aufrechte Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten an der Wohnung voraus.
Die Klägerin und der Beklagte sind seit Mai 2016 verheiratet. Ein 2017 eingeleitetes Scheidungsverfahren endete, weil die Parteien sich zur Fortsetzung der Ehe entschlossen. Seit September 2019 ist erneut ein Scheidungsverfahren anhängig. (…) Das Paar lebte gemeinsam in einer Wohnung in der R.-Straße (im Folgenden: Wohnung 1), die auch im Ehevertrag vom März 2016 als „derzeitige Ehewohnung“ bezeichnet ist. Nur 14 Tage nach Abschluss des Ehevertrags (…) schenkte der Beklagte die Wohnung 1 seinem erwachsenen Sohn und mietete sie von diesem mit unbefristetem Mietvertrag. Anfang April 2017 – während des ersten Scheidungsverfahrens – schloss der Beklagte stattdessen ohn...