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Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
iFamZ 2023/197
§ 24c Abs 1 Z 2 KBGG; Art 5 lit b VO (EG) 883/2004
Begehrt die in Deutschland wohnhafte Mutter österreichisches Kinderbetreuungsgeld, hat sie auch die vom KBGG geforderten Nachweise für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (in Deutschland) zu erbringen, selbst wenn in Deutschland vergleichbare Nachweispflichten nicht bestehen.