Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorschussanspruch eines türkischen Kindes
iFamZ 2023/187
§ 2 Abs 1 UVG; Art 1 und 3 ARB 3/80; Art 1 VO (EWG) 1408/71
Bezieht die in Österreich lebende Mutter des Kindes bedarfsorientierte Mindestsicherung, ist sie durch die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung als „Arbeitnehmerin“ iSd Wanderarbeitnehmer-VO (VO [EWG] 1408/71) anzusehen und vermittelt dem Kind als familienangehöriger Person einen Unterhaltsvorschussanspruch.