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iFamZ 4, August 2023, Seite 253

Evaluierung der Familiengerichtshilfe

Olaf Kapella

Im Jahr 2023 blickt die bundesweite Familiengerichtshilfe auf ihr zehnjähriges Bestehen zurück. Anlässlich dieses Jubiläums werden in der iFamZ Beiträge und Erläuterungen Einblick in die einzelnen Aufgaben der Familien- und Jugendgerichtshilfe geben.

Seit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 stehen Gerichten im Bereich der Pflegschaftsverfahren eine Reihe neuer Instrumente zur Verfügung, ua die Familiengerichtshilfe. Ein Resümee nach vier und zehn Jahren: Erfüllt die Familiengerichtshilfe die in sie gesetzten Erwartungen?

I. Neuerungen durch das KindNamRÄG 2013

Mit trat das KindNamRÄG 2013 in Kraft. Die Reform brachte sowohl Neuerung im Bereich der Obsorge und des Kontaktrechts als auch des Namensrechts. Die Einführung des KindNamRÄG 2013 stellte Gerichten im Bereich der Pflegschaftsverfahren eine Reihe neuer Instrumente zur Verfügung, ua die angeordnete Eltern- oder Erziehungsberatung, die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung und die Familiengerichtshilfe.

A. Die Familiengerichtshilfe

Zentrale Bedeutung der Reform von 2013 kommt der Familiengerichtshilfe zu. Diese wurde im Jahr 2012 als Modellversuch an vier Bezirksgerichten eingeführt. Nach mehreren Ausbaustufen erfolgte mit ...

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