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iFamZ 4, August 2023, Seite 206

Begleitete Kontakte mit dem psychisch kranken Elternteil

iFamZ 2023/141

§ 111 AußStrG

Wenn es das Wohl des Minderjährigen verlangt, kann das Gericht eine Besuchsbegleitung anordnen. Diese Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses die (neuerlichen) Anträge der Mutter abwies, ihr ein unbegleitetes Kontaktrecht zu ihrem mittlerweile 14-jährigen Sohn einzuräumen sowie die gemeinsame Obsorge (mit hauptsächlicher Betreuung des Kindes in ihrem Haushalt) festzulegen, weil unter Bedachtnahme auf die bei der Mutter bestehenden Risikofaktoren und Defizite eine Besuchsbegleitung dem Kindeswohl entspreche und mangels Besserung des psychischen Gesundheitszustands der Mutter eine Änderung der Obsorgeregelung nicht in Betracht komme.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

(…) 2. Der Revisionsrekurs setzt der Beurteilung der Vorinstanzen ohne Rücksicht auf die getroffenen Feststellungen schlicht konträre Behauptungen entgegen. So spricht die Mutter in ihrem Rechtsmittel von der „Tatsache“, dass bei ihr keine wahnhafte Störung oder keine Psychose-wertige Störung festgestellt wo...

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