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Die Einbindung von Kindern in die Befassung der Familiengerichtshilfe
Im Jahr 2023 blickt die bundesweite Familiengerichtshilfe auf ihr zehnjähriges Bestehen zurück. Anlässlich dieses Jubiläums werden in der iFamZ Beiträge und Erläuterungen Einblick in die einzelnen Aufgaben der Familien- und Jugendgerichtshilfe geben.
Kinder stehen im Zentrum von Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, somit auch der Tätigkeit der Familiengerichtshilfe. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie Kinder – ua abhängig von der Familienkonstellation sowie von Auftrag und Fragestellung des Gerichts – auf unterschiedliche Weise in die Befassung der Familiengerichtshilfe eingebunden werden.
I. Grundlegendes
Das Ziel von Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren liegt in der Wahrung des Kindeswohls nach § 138 ABGB. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Kinder durch diese Verfahren nicht zusätzlich belastet werden. Es ist Teil des Kindeswohls, dass die Meinung des Kindes abhängig von dessen Verständnis und Fähigkeit zur Meinungsbildung berücksichtigt wird. Weiters sollen Beeinträchtigungen, die ein Kind durch eine Um- oder Durchsetzung von Maßnahmen gegen dessen Willen erleiden könnte, vermieden werden. Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sollen gewahrt bleiben sowie Loyali...