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Pflegekarenz schädlich für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2023/98
§ 24 KBGG; § 75c Abs 1 Z 2 BDG
Das für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld aufgestellte Erfordernis der durchgehenden Erwerbstätigkeit in den letzten 182 Kalendertagen vor der Geburt wird nicht erfüllt, wenn die Mutter – eine Beamtin – in dieser Zeit zwecks Pflege einer nahen Angehörigen für gut sechs Wochen Pflegekarenz nimmt. Die Pflegekarenz ist keine tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit und auch keine der Erwerbstätigkeit gleichgestellte Zeit.