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Entlassung einer Kindergartenpädagogin wegen Vertrauensunwürdigkeit
iFamZ 2021/66
Der Betreiber einer Kinderbetreuungseinrichtung muss sich bei der Dienstverrichtung seiner Angestellten uneingeschränkt darauf verlassen können, dass die Betreuung und Fürsorge der Kinder mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen gewährleistet ist.
(…) 2.2. Der Klägerin, einer Kindergartenpädagogin, wurde nach den Feststellungen angelastet, dass sie bei einem Ausflug mit 15 bis 20 der ihr anvertrauten Kindergartenkinder zu einer Märchengrottenbahn am zwar zwei Kinder wahrnahm, die neben den Gleisen stehen geblieben waren, um den Zug zu betrachten, aber, ohne darauf zu reagieren, mit der Gruppe weiterging, obwohl sie sich als Betreuerin am Ende der Gruppe befand. Zudem bemerkte die Klägerin am schon beim Mittagessen um 12:15 Uhr einen Fäkalgeruch bei einem Kind, ohne sich bis ca 14:00 Uhr der Sache anzunehmen. Nachdem sie das Kind dann doch kontrolliert und festgestellt hatte, dass es sich tatsächlich intensiv eingestuhlt hatte, unternahm die Klägerin nichts weiter, sondern wandte sich mit einer Feuchttuchpackung an eine andere Kinderbetreuerin, die gerade mit einer Mutter sprach, und sagte: „Mach du das.“ (…)
2.3.1. Die Beurteilung, dass dieses ...