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Prüfung des Flüchtlingsstatus anlässlich der Vorschussweitergewährung
iFamZ 2021/51
Jedenfalls dann, wenn bei der ersten Vorschussantragstellung die Flüchtlingseigenschaft des Kindes nicht näher überprüft wurde, sind anlässlich eines Weitergewährungsantrags Erhebungen zur individuellen, konkreten Situation der Familie und der Kinder durchzuführen, wenn die Zuerkennung des Asylstatus an die Eltern bereits Jahre zurückliegt.